Ablauf

Erstgespräch


Bitte nehmen Sie während meiner telefonischen Sprechstundenzeit oder per E-Mail-Kontakt mit mir auf und wir vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch. In diesem können Sie mir erzählen, was Sie aktuell belastet und was Sie sich von der Therapie erhoffen. Neben der Diagnostik und organisatorischen Fragen, wie z.B. dem weiteren Vorgehen, wird es darum gehen, dass Sie und ich uns kennenlernen.

Probatorik


Mir ist besonders wichtig, dass ich zu Ihnen eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung aufbauen kann. Eine ambulante Therapie dauert mehrere Monate bis zu einem Jahr. Da ist es besonders wichtig, dass auch die Chemie zwischen uns stimmt. Nur wenn wir eine vertrauensvolle Atomsphäre herstellen können, kann ich Ihnen helfen.
Im Rahmen der probatorischen Sitzungen (bis zu vier Stunden) haben Sie die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich im Gespräch mit mir wohlfühlen und den gemeinsamen Weg mit mir gehen möchten. Zum anderen erstellen wir gemeinsam einen Therapieplan mit Ihren Zielen.

Dauer der Psychotherapie


Die Dauer der Behandlung und die Häufigkeit der Sitzungen ist abhängig von Ihrem Anliegen. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche oder einmal alle 2 Wochen statt. Die Therapieforschung zeigt, dass durch Psychotherapie hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden können – oft schon in kurzer Zeit. Eine Kurzzeittherapie dauert üblicherweise zwischen 12 und 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Stunden.

Einzel und Gruppentherapie


Ich biete sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie an. Der Einstieg in die Therapie findet immer in der Einzeltherapie statt. Ich biete sowohl themenoffene als auch themenspezifische Gruppen an (Selbstwert, ACT-Gruppe störungsspezifisch wie z.B. Depressions-, Angst-, oder Essstörungsgruppe ), abhängig von der Nachfrage und dem Bedarf. Ich biete grundsätzlich geschlossene Gruppen (bis zu 8 Teilnehmer) an, bei denen vom ersten bis zum letzten Termin dieselben Gruppenteilnehmer dabei sind. Dies ermöglicht bessere Gruppenkohäsion und Bearbeitung aufeinander aufbauender Themen und erleichtert Selbstöffnung sowie Offenheit.

Frequenz: Die Gruppe findet 14-tägig statt; ca. 8 Termine; 100 Minuten

Abrechnung

Gesetzlich Versicherte


Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Für Sie entstehen keine Kosten. Sie brauchen keine Überweisung. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkassenkarte. Bitte bringen Sie Ihre Karte zum ersten Gespräch mit. Falls Sie in den letzten beiden Jahren eine Therapie gemacht haben, informieren Sie mich bitte, da dies Einfluss auf einen neuen Therapieantrag hat.

Privatversicherte und Beihilfe Berechtigte


Grundlage der Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie für Privatversicherte und Beihilfe-Berechtigte ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP im 2,8-fachen Regelsteigerungssatz. Die Kosten für die Therapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel vollständig bzw. zu einem großen Anteil erstattet. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, ist dabei jedoch von dem individuellen Tarif abhängig. Einige Kassen haben ein jährlich vorgegebenes Stundenkontingent, das ohne Formalitäten bewilligt wird. Im Normalfall ist aber die Stellung eines Antrages und die Bewilligung durch einen Gutachter notwendig. Bitte erkundigen Sie sich deshalb schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind und welche Formalitäten zu beachten sind.

Selbstzahler


Natürlich können Sie die Therapie auch selbst bezahlen. Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar den 2,8-fachen Satz entspricht.

Paartherapie


Mein Honorar im Rahmen der Paartherapie wird weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen oder der Beihilfe erstattet. Bei einer Paartherapie handelt es sich um eine Leistung, die leider grundsätzlich nicht von den Krankenversicherungen übernommen wird. Der Stundensatz für eine Paartherapie wird individuell vereinbart.

Ausfallhonrar


Unabhängig von Ihrer Versicherungsart wird bei kurzfristigen Absagen (unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) eine reduzierte Ausfallgebühr von 80,00 € privat in Rechnung gestellt.

Downloads

Aufnahmebogen

Lassen Sie uns gemeinsam den Berg besteigen
Bild eines Telefonhörers und eines Briefumschlags als Symbol für die Kontaktaufnahme
© 2023 Nora Kiendl | Pfaffenhofen an der Ilm
Der HERZMACHT König - Ein gezeichneter König mit goldener Krone